Ablauf & Kosten

Ablauf & Kosten

Vom Erstgespräch über die Entwicklung eines Erklärungsmodells bis hin zur Verhaltensänderung.

Behandlungsablauf

Zu Beginn einer jeden Psychotherapie steht ein diagnostisches Erstgespräch. Dies dient der Abklärung, ob und inwieweit ein behandlungsbedürftiges psychisches Störungsbild vorliegt. 

Zugleich ermöglicht es Ihnen, sich einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu machen.

Die psychotherapeutische Behandlung findet in der Regel in wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten statt.

Erklärungsmodell

Unter Einbezug Ihrer lebensgeschichtlichen Entwicklung erarbeiten wir zunächst gemeinsam ein Erklärungsmodell für die Entstehung und Aufrechterhaltung der bestehenden Symptomatik.

Hieraus wird im Anschluss ein Behandlungsplan abgeleitet. 

Verhaltenstherapie

Im Verlauf einer Verhaltenstherapie werden Sie darin unterstützt, sich alternative Denk- und Verhaltensweisen zu erarbeiten, die Ihnen einen adäquaten Umgang mit Problemsituationen ermöglichen und zugleich ihr Selbstwirksamkeitsempfinden erhöhen. 
"Psychische Prozesse sind veränderbar -
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass wir um sie wissen."
Dipl.-Psych. Svenja Schrankel

Kostenübernahme

Kostenübernahme: Grundversicherung
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung gemäß gültigem Tarifvertrag nach erfolgter Anordnung durch einen eidgenössisch anerkannten Arzt.
Kostenübernahme: private Krankenversicherung
Die Kosten werden von den Privaten Krankenversicherungen gemäß Ihrem Versicherungsvertrag übernommen. 
Möglichkeiten für
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, die im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung anfallenden Kosten selbst zu tragen. Mein Honorar richtet sich nach dem gängigen Satz für Psychotherapeuten gemäß gültigem Tarifvertrag.

Die vereinbarten Sitzungstermine sind für beide Seiten verbindlich. Termine können bis 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei späteren Absagen berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar, es sei denn, ich kann den Termin noch kurzfristig anderweitig vergeben.

Die Kosten für Paarberatung und -therapie werden seit der Einführung des Anordnungsmodells ebenfalls von der obligatorischen Krankenversicherungen übernommen. 
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